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HochEdelgeborener Herr,

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HöchstzuEhrender Herr Hofgerichts-
Advocat,

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Geschätztester Freund,

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Ich beziehe mich auf den Brief, den ich die Ehre gehabt Ihnen am
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h.
zu

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p. Couv.
per couvert; einen Brief unter Einschluss versenden: den Brief einer Sendung an eine dritte Person beilegen, welche diesen dann weitergibt.
schreiben, v den Ew. HochEdelgeboren ohne Zweifel
p. Couv.
werden erhalten

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haben. Die in demselben versprochenen Theile des
Salthenischen Cathalogi

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sind eine Beylage von gegenwärtigem; Ob ich gleich Denenselben zum ersten

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neulich keine Hofnung mehr gemacht, weil Derselbe gantz vergrieffen worden,

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so habe doch noch diesen Theil zu gutem Glück erhalten. Er ist aber, wie Sie

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sehen werden, schon etwas verbraucht. Die übrigen Fortsetzungen dieses

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Bücherverzeichnißes werde nicht ermangeln für Ew. HochEdelgeboren

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gleichfalls zu besorgen; sie werden alle umsonst vertheilt, außer daß der besondere

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Catalogus
von raren Büchern ist bezahlt worden, weil selbige nicht

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verauctionirt
sondern an einen Liebhaber für einen ehrlichen Preis ausgeliefert werden

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sollen. Mein Vater ist sehr ungewiß, was das für Ausgaben sind, von denen

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er Ihnen Rechnung ablegen soll. Er bekennt daß er vom
Postporto
keine

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geführt habe; sondern
es
daßelbe nur von dem Gelde, was Ew.

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HochEdelgeboren noch bey ihm liegen haben, abgezogen habe. Sie versichern mich, daß

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bey HE. Debbert alles richtig abgegeben worden. Ich habe dieses selbst aus

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einem Briefe dieses Mannes ersehen, den ich nicht umhin kann
ein
für ein

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wenig unbescheiden zu halten. Das Buch war mir von Herrn
Gundling

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committirt,
das ich ihm überschickt habe. Er beschwert sich in seiner Zuschrifft

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an mich, daß ihm Ew. HochEdelgeboren hätten ohne zu wißen warum

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rthl albertus
1616 in den Niederlanden eingeführt, im 18. Jhd. zeitweise auch in Preußen und Dänemark geprägt; wichtiges internationales Zahlungsmittel im Ostseeraum.
½ rthl albertus abfordern laßen. Er versichert, mi
ch
r nicht mehr

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beschwerlich zu werden, sondern die Fortsetzung dieses Buches mit der Post zu

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verschreiben. Ich weiß nicht, ob es lohne
n solte
t, noch selbst an diesen Mann

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zu schreiben, daß er vernünftig genung seyn solte mir des Fuhrmanns

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unbescheidene Forderung nicht zuzurechnen. Ich habe den Fuhrmann Reiß

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desfalls auch ein wenig zur Rede gesetzt, als ich ihn den Innhalt des Briefes

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vorlaß. Er schwur mir zu, daß er von Ew. HochEdelgeboren nicht mehr als einen

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Orth
Name der polnisch-preußischen 18-Groschen-Münze, deren Edelmetallgehalt unter Nominalwert lag, also als schlechtes Zahlungsmittel galt. Wurde teilweise in Königsberg geprägt.
fl.
Gulden, Goldmünze, hier aber vmtl. 1 polnischer Gulden, eine Silbermünze, entsprach 30 Groschen oder weniger.
Orth oder 1 fl. bekommen hätte. Ich kann daher nicht begreifen, wer daran

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schuld ist, daß der ehrl. Herr
Debbert
mir so aufgebracht geschrieben, daß er

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Groschen
Silbermünze [ca. 24. Teil eines Talers] oder Kupfermünze [ca. 90. Teil eines Talers]; in Königsberg war der Kupfergroschen üblich; für 8 Groschen gab es ca. zwei Pfund Schweinefleisch.
einem Menschen eine Ausgabe von etlichen Groschen zurechnen kann, der sich

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nicht hat verdrüßen laßen ihm unbekannter weise gefällig zu seyn.

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Der Herr von Sahme hat sein
Rectorat
vorigen Sonntag niedergelegt. Er

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parentieren
d.i. eine Trauerrede halten
parentirte
darinn den alten Gesetzen v erhob die Vernunfft v Billigkeit, mit

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der selbige gestiftet worden wären. Die Gesetze unseres Landesherrn

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unterstand er sich nicht zu loben, weil sie über alle Erhebungen hinweg wären. Er

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wünschte in einigen Ausrufungen den streitenden Partheyen Glück, die bey

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wenigerer Zeit v Unkosten ihr Recht zu behaupten im stande seyn würden. Er

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huc usque Prof. Pr.
dt. bisher preußischer Professor
nannte sich in seinem
Titel huc usque Prof. Pr.
v der Schluß seiner Rede war

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ziemlich beweglich, weil er sich
bey
in demselben auf seine graue Haare, v.

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auf die Vorsehung berief, auch die Akademie seine liebe Mutter nannte. Sein

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Catalogo Lect.
Catalogus Lectionum, d.i. Vorlesungsverzeichnis
Nahme wird unterdeßen doch noch in dem
Catalogo Lect.
zu stehen kommen,

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Stephan Waga
; Tribunal entspricht ab 1782 dem ostpreußischen Zweiten Senat; ab 1815 Königsberger Oberlandesgericht.
ungeachtet der
Trib.
Rath
Waga
ihn hat verwarnen laßen, der dieses auch

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anfänglich zu thun willens gewesen ist, seine Meinung aber geändert hat,

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nach dem ihm daßelbe durch des HE.
v. Gröben Ex.
öffentl. ist wiederrathen

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worden. Der HE. HofgerichtsRath
Ohlius
hat in einem Gedichte schon vor

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einiger Zeit von der
Acad.
abgedankt, mit deßen Abschrifft man sich hier

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herumträgt, die ich aber noch nicht erhalten habe; dieser wird also auch in dem

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Verzeichniß der öffentl. Vorlesungen fehlen. Von mehreren Veränderungen

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weiß man hier noch nichts; unterdeßen glaubt man, daß noch manche auch der

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Akademie vorbehalten sind.

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Ew. HochEdelgeboren werden erlauben, daß ich mir noch eine Erklärung

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von einer Stelle in Ihrer letzten geneigten Zuschrifft ausbitte, die ich nicht recht

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begriffen habe. Sie betrifft einen Freund in Curland; ich kenne daselbst keinen,

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wenn Sie nicht etwa den HE.
Schoen
verstehen. Weil ich auf meine abwesende

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Freunde gerathen bin, so muß ich mich noch nach HE.
Gregorovius
v HE.

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Blank erkundigen, der letztere soll kürzlich Prediger geworden seyn.

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Pfarrer:
Georg Nicolai
Nebst zwo Briefen, davon des HE. Pf.
Nicolai
seiner etwas lang bey uns

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gelegen hat, habe die Ehre auch zwey Gedichte Ew. HochEdelgeboren zu

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Johann Gotthelf Lindner
, Gedicht unbekannt
überschicken; der HE.
M. Lindner,
der sich denenselben empfehlen läst, ist Verfaßer

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von dem stärksten. Wenn ich wüste, daß ich Ihnen eine kleine Freude damit

29
Johann Georg Hamann
, Gedicht unbekannt
machte, daß ich auch ein Poet von neuem Schrot v Korn anfange zu werden;

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so würde ich Ihnen ohne viel Bedenken den Autor des freundschaftlichen

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Gesangs nennen.

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Tochter von
David George Rackmann
Die Tochter des unglücklichen
Advoc. Rackmann,
die Ihnen vermuthlich

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hier nicht unbekannt gewesen seyn wird, hat sich erhenkt. Ihres Vaters schlechte

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Umstände, ihr stoltz sich zu erniedrigen v die Nachbarschafft eines Menschen,

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der sie vorher geliebt v hernach eine alte Person geheyrathet hat, v aus einem

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Mältzenbrauer
„Großbürger zu Königsberg, die ein Haus entweder eigenthümlich besitzen, oder zur Miethe haben, auf welchem die Braugerechtigkeit haftet. Sie brauen aber nicht selbst, wie in andern Städten, sondern laßen es durch die Brauer verrichten, die ihre besondere Zunft haben.“ (Georg Ernst Sigismund Hennig,
Preußisches Wörterbuch worinnen nicht nur die in Preußen gebräuchliche eigenthümliche Mundart […] angezeigt
[Königsberg 1785], S. 153 – s.
Bock,
Idioticon Prussicum
)
Studenten nicht längst ein Mältzenbrauer geworden ist, sollen an Ihrer

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Melancholie schuld gewesen. Der HE.
Prof. Bock
hat seinen einigen Sohn heute

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verloren, den er ungemein bedauret. Er soll gantz untröstbar seyn. Ich weis

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nicht was Ew. HochEdelgeboren von meinem Geschmiere urtheilen werden.

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Ich bitte Sie deshalbt ergebenst um Verzeihung v bin nach demüthiger

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Empfehlung an Dero Frau Gemalin v. Mad. Tochter von mir, meinen Eltern v

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Freunden Ew. HochEdelgeboren gehorsamster Knecht.

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Königsb., den
9. Oct. 1751.
Hamann.


7
Einlage nicht überliefert
N.S. Weil ich mich gantz unvermuthet bedacht habe an HE.
Gundling
zu

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schreiben, so bitte Ew. HochEdelgeboren ergebenst die Innlage geneigt zu

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befördern. Die
Addresse
werden Sie vermuthlich wißen.

Provenienz

Druck ZH nach den unpublizierten Druckbogen von 1940. Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 49.

Bisherige Drucke

ZH I 3–5, Nr. 2.

Textkritische Anmerkungen

Der Brieftext wurde anhand der überlieferten Quellen (vgl. Provenienz) kritisch geprüft. Notwendige Korrekturen gegenüber dem in ZH gedruckten Text wurden vorgenommen und sind vollständig annotiert. Die in den beiden Auflagen von ZH angehängten Korrekturvorschläge werden vollständig aufgelistet, werden aber nur dann im Text realisiert, sofern diese anhand überlieferter Quellen verifiziert werden konnten.
3/5
9
h.
]
Korrekturvorschlag ZH 1. Aufl. (1955): 9
h
.
offensichtl. Irrtum Hamanns